Benutzername:

Kennwort:

KEDOQ-Schmerz ein Service der Deutschen Schmerzgesellschaft e.V.

Fragebögen und Einwilligung zu KEDOQ-Schmerz

News vom 02-04-2019 17:23:11

Wir haben die Instrumente (Autoren und Copyrights) anders beschriftet. Aber viel wichtiger: Die Einwilligungserklärung ist DSGVO-konform!

Sie sind hier: HOME > FAQ

FAQ

Inhaltliche Fragen

Was habe ich, meine Einrichtung, von der Teilnahme an KEDOQ-Schmerz?
Wer ist beteiligt am KEDOQ-Prozess und wer hat welche Rolle?
An wen kann ich mich mit Fragen wenden?
Wie kann ich an KEDOQ-Schmerz teilnehmen?
Woraus besteht der Kerndatensatz?
Wie kann ich mich über KEDOQ-Schmerz und Programmanbieter informieren?
Was ist das Besondere an KEDOQ-Schmerz?

Technische Fragen

Ich habe mich entschlossen, mit meiner Einrichtung an KEDOQ-Schmerz teilzunehmen. Was muss ich tun?
Welche EDV-Programme der Schmerztherapie unterstützen KEDOQ-Schmerz?

Woraus besteht der Kerndatensatz?

  • Dokumentation und Zeitplan werden im Handbuch zum Kerndatensatz beschrieben.
  • Zu Behandlungsbeginn werden Angaben aus dem Deutschen Schmerzfragebogen (DSF), der(n) Hauptschmerzlokalisation(en), den somatischen und psychologischen bzw. psychiatrischen Diagnosen, dem Stadium der Schmerzchronifizierung (MPSS), den Angaben zur medikamentösen wie auch anderweitigen Behandlung vor der speziellen Schmerztherapie benötigt. Ihr Programm weist Sie auf die Datenerfassung hin und stellt sie zum Hochladen zusammen.   
  • teilstationär und stationär>>>Bei Abschluss einer (teil-) stationären Behandlung wird ein verkürzter Verlaufsfragebogen erfasst sowie die in der Einrichtung durchgeführten oder veranlassten diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen. 
  • ambulant>>>In Abständen von 3 bis 6 Monaten werden die in der ambulanten Einrichtung durchgeführten oder veranlassten diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen dokumentiert und Veränderungen relevanter Schmerzparameter, der psychosozialen Situation sowie der gesundheitsbezogenen Lebensqualität anhand eines Verlaufsfragebogens erfasst.    
  • für alle>>>Im Verlauf (Follow-up) soll mindestens einmal nach 3 bis 6 Monaten mit dem vollständigen Verlaufsfragebogen die Schmerzsituation und ggf. diagnostisch/therapeutische Maßnahmen in der Einrichtung erfasst werden.   


Siehe: